BAFA-Förderung Haustür: Was sich 2025 ändert
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- Attraktive Zuschüsse: Besitzer können weiterhin von 15-20 % Förderung profitieren.
- Änderungen im Antragsverfahren: Wichtige Schritte und Fristen sind zu beachten.
- Technische Anforderungen: Neue Haustüren müssen spezifische Energieeffizienzstandards erfüllen.
- Politische Entwicklungen: Mögliche Änderungen durch die Bundestagswahl 2025 im Blick behalten.
- Steuerliche Vorteile: Alternativen zur Zuschussförderung existieren.
Förderhöhe 2025
Um die Förderung für den Austausch oder Einbau einer neuen Haustür optimal auszuschöpfen, ist es wichtig, die aktuellen Förderkonditionen zu kennen:
- Standardzuschuss: Für den Austausch oder Einbau einer neuen Haustür erhalten Antragsteller 15 % der förderfähigen Kosten.
- Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): Wenn die Maßnahme Teil eines vom Energieberater erstellten iSFPs ist, erhöht sich der Zuschuss auf 20 %.
- Maximal förderfähige Kosten: Pro Wohneinheit sind Förderungen von bis zu 30.000 € jährlich möglich – mit iSFP sogar bis zu 60.000 €.
- Maximaler Zuschuss: Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 €, vorausgesetzt, die volle 20 % Förderung mit iSFP wird ausgeschöpft.
- Mindestinvestition: Die meisten Fördermaßnahmen erfordern eine Mindestinvestition von 2.000 €, in einigen Fällen werden auch 300 € für Einzelmaßnahmen akzeptiert.
Technische Voraussetzungen
Damit eine neue Haustür gefördert wird, müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllt sein:
- Wärmedämmung: Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der neuen Haustür darf maximal 1,3 W/m²K betragen.
- Einbruchschutz: Für den ausreichenden Schutz gegen Einbrüche wird empfohlen, mindestens die Widerstandsklasse RC2 zu wählen.
- Fachgerechter Einbau: Der Einbau muss nach den aktuellen technischen Standards erfolgen und von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieb bestätigt werden.
Antragstellung & Ablauf 2025
Um die Förderung erfolgreich in Anspruch zu nehmen, sollten Sie die nachfolgenden Schritte beachten:
Schritt | Details |
---|---|
1. Energieberatung & Sanierungsfahrplan | Ein Energieberater ist für die Antragstellung verpflichtend; idealerweise wird ein iSFP erstellt. |
2. Angebot einholen | Angebote von Fachfirmen einholen, die den Anforderungen entsprechen mehr dazu hier. |
3. Antrag stellen | Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn online beim BAFA eingereicht werden. |
4. Maßnahmenbeginn | Der Beginn der Bauarbeiten sollte erst nach der Förderzusage erfolgen wichtige Details. |
5. Nachweise & Auszahlung | Nach der Maßnahme sind Rechnungen und Nachweise beim BAFA einzureichen. |
Änderungen und Entwicklungen 2025
Förderkulisse bleibt – Verfahren angepasst
Für das Jahr 2025 ist die BAFA-Förderung für Haustüren weiterhin ungekürzt. Die Bundesregierung hat die Finanzierung dieser Förderung gesichert, sodass Hauseigentümer Planungssicherheit erhalten.
Wichtige Verfahrensänderung
- Zukünftig ist es erforderlich, dass der Auftrag zur Türmontage zunächst mit einer aufschiebenden Bedingung erteilt wird, die ein Rücktrittsrecht im Falle einer Nichtbewilligung der Förderung sichert.
- Die Umsetzung der Maßnahmen muss innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung erfolgen, wodurch die Eigentümer ausreichend Zeit haben, ihre Projekte abzuwickeln.
- Die Kosten für die nötige Energieberatung werden mit 50 % vom BAFA bezuschusst, was die Unterstützung für Hauseigentümer erheblich verbessert.
Politische Entwicklungen im Blick behalten
Die Bundestagswahl im Februar 2025 könnte potenziell zu weiteren Änderungen in der Förderlandschaft führen, insbesondere wenn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert wird. Kurzfristig bleibt die Fördersituation jedoch stabil, und alle Anträge werden weiterhin bearbeitet.
Förderprogramme im Vergleich
Fördergegenstand | BAFA (Einzelmaßnahme) | KfW (Kredit 261 / Komplettsanierung) |
---|---|---|
Haustür | Zuschuss: 15 % (20 % mit iSFP) | Teil des Gesamtkredits (bis 150.000 € pro Wohneinheit für Effizienzhaus-Standard) |
Zuschusshöhe | Bis 12.000 € (mit 60.000 € förderfähig) | Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % möglich |
Energetische Mindestanforderungen | U-Wert max. 1,3 W/m²K, ggf. RC2 | Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser |
Antragsteller | Privatpersonen, WEG, Unternehmen, Kommunen | Eigentümer von Bestandsgebäuden |
Energieberater nötig | Ja | Ja |
Steuerliche Förderung (Alternative)
Zusätzlich zur Zuschussförderung können Eigentümer auch 20 % der Sanierungskosten als Steuerermäßigung über drei Jahre geltend machen (max. 40.000 € pro Objekt). Dabei ist kein Energieberater erforderlich, jedoch gelten die gleichen technischen Anforderungen mehr Informationen.
Fazit und Empfehlung
Für das Jahr 2025 bietet die BAFA-Förderung für den Haustüraustausch weiterhin eine interessante Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Möglichkeit, einen erhöhten Zuschuss über einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erhalten, macht diese Förderung noch attraktiver.
Hauseigentümer sollten jedoch die neuen Verfahren im Antrag beachten, insbesondere die Reihenfolge der Auftragserteilung und Antragstellung. Politische Entwicklungen werden die weniger nahestehende Regelungen betreffen, doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Förderlandschaft stabil und die Budgets sind ausreichend vorhanden.
Tipp: Wer über den Austausch seiner Haustür im Rahmen einer energetischen Sanierung nachdenkt, sollte diese Förderung frühzeitig beantragen und einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen, um gleich von Anfang an die maximalen Vorteile zu sichern.
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FAQ
Wie hoch sind die Zuschüsse für Haustüren im Jahr 2025?
Die Zuschüsse betragen 15 % und können auf 20 % erhöht werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
Was sind die technischen Anforderungen für die Förderung?
Der U-Wert der neuen Haustür darf maximal 1,3 W/m²K betragen, und sie sollte mindestens der Widerstandsklasse RC2 entsprechen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen online beim BAFA eingereicht werden, und es sind Nachweise nach Abschluss der Maßnahme einzureichen.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Ja, Eigentümer können auch steuerliche Ermäßigungen über drei Jahre geltend machen.