Antrag für die Wärmepumpe bei der KfW: Der Ablauf Schritt für Schritt

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Antrag für die Wärmepumpe bei der KfW: Der Ablauf Schritt für Schritt

Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe mit dem Zuschussprogramm 458, den Antrag dafür stellen Sie selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Der Ablauf hat feste Regeln, und ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag kostet die Förderung. Dieser Beitrag erklärt, was Sie wann brauchen, wer was erledigt und wo die häufigsten Stolpersteine liegen. Die Grundförderung sinkt nach der aktuellen Richtlinie ab dem ersten Quartal 2027. Einen genauen Tag nennt die Richtlinie nicht, der niedrigere Satz kann also schon ab dem 1. Januar 2027 gelten. Das Merkblatt der KfW nennt die Absenkung bisher nicht, die Richtlinie hat aber Vorrang. Es lohnt sich deshalb, den Antrag zügig vorzubereiten.

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Wer den KfW-Antrag für die Wärmepumpe stellt

Den Antrag stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nur für Wohnungseigentümergemeinschaften zugelassen, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragen. Die Person, die sich im Portal registriert, muss mit der Person identisch sein, die den Antrag stellt. Wir erstellen die „Bestätigung zum Antrag“, stellen Ihnen die Unterlagen und eine Checkliste für das Portal zusammen, den Antrag selbst reichen Sie ein.

Der KfW-Antrag für die Wärmepumpe im Überblick

  1. Sie holen Angebote von Fachbetrieben für die Heizung ein. Wir sehen sie durch und prüfen, ob die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt sind.
  2. Sie schließen mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW den Zuschuss zusagt. Er nennt das voraussichtliche Umsetzungsdatum immer als konkreten Zeitraum, zum Beispiel „März bis Mai 2027“, und dieser Zeitraum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten liegen.
  3. Die „Bestätigung zum Antrag“, kurz BzA, erstellt ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer, wir übernehmen das als Energieeffizienz-Experten für Sie. Sie enthält unter anderem die geplante Heizung, die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA-ID brauchen Sie für den Antrag.
  4. Sie stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“. Dafür rufen Sie die BzA mit der BzA-ID auf und laden den Vertrag als PDF-Datei hoch. Mit dem Eingang bei der KfW ist der Antrag gestellt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach der Zusage der KfW können Sie sofort starten, dafür haben Sie 36 Monate ab Zusage Zeit.
  5. Nach der Fertigstellung und der Bezahlung der Schlussrechnung bestätigen wir als Experten oder der Fachbetrieb die ordnungsgemäße Durchführung mit der „Bestätigung nach Durchführung“, kurz BnD. Für die Auszahlung identifizieren Sie sich im Portal, starten den Nachweisprozess, geben die BnD-ID ein, laden die Rechnungen hoch und reichen so den Verwendungsnachweis ein. Das muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss des Vorhabens geschehen, also nach dem Datum der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wird die Frist versäumt, verfällt der Zuschuss. Danach folgt die Auszahlung.

Die BzA und der Vertrag müssen beide vorliegen, bevor Sie den Antrag stellen können.

Der wichtigste Stolperstein ist der Vorhabenbeginn

Ein Vertrag ohne Bedingung oder der Start der Bauarbeiten vor Ort gilt als Vorhabenbeginn. Der Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung aus. Unterschreiben Sie deshalb keinen Vertrag und beauftragen Sie keinen Betrieb, bevor Sie die Vertragsbedingung mit uns abgestimmt haben. Planung und Beratung dürfen dagegen schon vor dem Antrag stattfinden.

Wer in Hamburg zusätzlich die Förderung der IFB Hamburg nutzen möchte, muss die Reihenfolge der Anträge von Anfang an einplanen. Die IFB verlangt, dass ihr Förderantrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt ist. Als Alternative darf der Vertrag vor der Bewilligung geschlossen werden, wenn er eine Klausel enthält, die auch die Bewilligung der IFB als Bedingung nennt. Bei der IFB zählen außerdem Zahlungen und Arbeiten als Vorhabenbeginn. Nicht gefördert werden bei der IFB Antragstellende, die im Rahmen der BEG Anspruch auf einen Klimageschwindigkeitsbonus oder einen Einkommensbonus haben. Ob die IFB für Sie in Frage kommt, klären wir mit Ihnen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

Für den Antrag brauchen Sie die BzA-ID, den Vertrag als PDF-Datei und Ihre persönlichen Angaben nach dem Ausweis. Bei einem Einfamilienhaus kann der Einkommensbonus nur zusammen mit dem Antrag beantragt werden, ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. In Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern gibt es dafür den Zusatzantrag, den wir unten beschreiben. Für ihn tragen Sie im Portal das zu versteuernde Einkommen aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag ein, bei einem Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide werden nicht akzeptiert.

Beim Nachweis nach dem Einbau reichen Sie die Rechnungen ein, die Sie unbar bezahlt haben müssen. Die Zahlungsnachweise bewahren Sie auf. Beantragen Sie Boni, kommen weitere Unterlagen hinzu.

  • Für den Klimageschwindigkeitsbonus eine Meldebestätigung oder Meldebescheinigung und einen Grundbuchauszug.
  • Für den Einkommensbonus die Meldebestätigungen aller relevanten Haushaltsmitglieder, den Grundbuchauszug und die Einkommensteuerbescheide aller relevanten volljährigen Haushaltsmitglieder.
  • Für den Familienzuschlag zusätzlich die Meldebestätigung des Kindes und gegebenenfalls den Nachweis der Kindergeldberechtigung.

Weitere Regeln, die Sie kennen sollten

Für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen Antrag stellen, eine Aufstockung nach der Zusage ist nicht möglich. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 Euro brutto. Der Einbau der Wärmepumpe muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems einschließlich hydraulischem Abgleich verbunden werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern läuft die Antragstellung über einen gemeinsamen Basisantrag. Selbstnutzende Eigentümer können für die Boni einen Zusatzantrag stellen, spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und in jedem Fall vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag.

Die Richtlinie sieht ab dem ersten Quartal 2027 außerdem einen Zusatzbonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU vor. Die Bedingungen und der Nachweis sind noch nicht veröffentlicht, rechnen Sie deshalb vorerst nicht damit. Fragen Sie bei Ihren Angeboten vorsorglich nach der Herkunft des Geräts.

Den KfW-Antrag für die Wärmepumpe vorbereiten

Die Vorbereitung braucht Zeit, denn Sie müssen Angebote einholen, den Vertrag abstimmen und die BzA erstellen lassen. Da sich die Sätze im ersten Quartal 2027 ändern und die Richtlinie keinen genauen Tag nennt, sollten Sie den Antrag möglichst noch in diesem Jahr stellen, wenn Sie die heutigen Konditionen sichern möchten. Fragen Sie ein Angebot bei uns an. Wir kümmern uns um die Prüfung der Angebote, die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und die Unterlagen, damit Sie den KfW-Antrag für die Wärmepumpe so früh wie möglich selbst im Portal stellen können.

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Grundlage sind das Merkblatt der KfW zum Zuschuss 458, die Förderrichtlinie BEG EM im Bundesanzeiger (BAnz AT 27.08.2026 B1) das Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen (Version 11.1, 11/2026) und die Seite der IFB Hamburg zur Wärmepumpenförderung.

Stand: 01.11.2026

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