Austauschpflicht für Heizungen in Hamburg 2025

Lesezeit: 4 min.

Inhaltsverzeichnis

Austauschpflicht Heizung Hamburg 2025: Wer ist betroffen?

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

  • Die Austauschpflicht gilt für Neubauten und Bestandsgebäude ab 2025.
  • Mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien sind bei neuen Heizungen erforderlich.
  • Ab 2045 ist der Betrieb fossiler Heizungen generell nicht mehr erlaubt.
  • Staatliche Förderprogramme unterstützen den Austausch alter Heizungen.
  • Kommunale Wärmeplanung entscheidet über Übergangsfristen.

Inhaltsverzeichnis

Überblick über die Austauschpflicht

Die Austauschpflicht für Heizungen in Hamburg ist im Hamburgischen Klimaschutzgesetz, im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie in geplanten bundesweiten Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung verankert. Die Regelungen unterscheiden sich für Neubauten und Bestandsgebäude und sind mit spezifischen Übergangsfristen versehen.

Regelungen im Detail

Neubauten

Ab 2024 gelten für neue Gebäude in Neubaugebieten strenge Vorgaben: Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Für mehr Informationen zu den gesetzlich festgelegten Wärmequellen, konsultieren Sie bitte die Hamburgische Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Bestandsgebäude

Für Bestandsgebäude gilt derzeit, dass Eigentümer, die ihre Heizung ersetzen oder erneuern, mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Diese Regelung ist seit 2021 in Kraft und betrifft alle Arten von Gebäuden. Ausnahmen bestehen aktuell für Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, die jedoch ab dem Inkrafttreten neuer Gesetze ebenfalls strengeren Anforderungen unterliegen werden. Vereinzelte Veränderungen sind in der Regel unter den aktuellen Bestimmungen der Bauordnung Hamburg zu finden.

Für den Heizungstausch gilt konkret: Ab spätestens Mitte 2026 ist es erforderlich, dass mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen.

Pflicht zum Austausch: Wer muss handeln?

Es gibt 2025 keine allgemeine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Der Austausch wird vorrangig notwendig, wenn eine Heizung irreparabel defekt ist, auch als Havariefall bekannt. Das bedeutet, dass fossile Heizungen weiter betrieben werden dürfen, bis sie nicht mehr reparabel sind. Erst ab 2045 wird der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Dafür liegt eine umfassende Übersicht der Regelungen vor, die Sie unter den ADAC Informationsseiten abrufen können.

Regionale und zeitliche Unterschiede

Die Umsetzung der 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten hängt von der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung ab. In großen Städten wie Hamburg, die über 100.000 Einwohner haben, muss diese Planung bis spätestens 2026 erfolgen. In anderen Gemeinden ist dies bis 2028 vorgesehen. Nach dieser Frist werden die neuen Anforderungen auch auf ältere Gebäude ausgeweitet.

Bis dahin gilt die Regel, dass beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien erforderlich sind. Nähere Informationen bieten die Thermondo Informationen zu den neuen Heizungsregeln.

Ausnahmen und Sonderfälle

Aktuell existieren Ausnahmen für Gasetagenheizungen. Diese Ausnahmen werden jedoch in naher Zukunft voraussichtlich eingeschränkt. Zudem dürfen Gas- und Ölheizungen weiterhin installiert werden, sofern sie „H2-ready“ sind, also an die Wasserstoffnutzung angepasst werden können, oder wenn sie mit mindestens 65 Prozent Biogas betrieben werden.

Fördermöglichkeiten

Die staatlichen Förderprogramme bieten umfassende Möglichkeiten für den Austausch alter Heizungen. Dazu gehören Grundförderungen sowie zusätzliche Boni beispielsweise für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Wer sich frühzeitig um einen Austausch kümmert, kann von attraktiven Fördermitteln profitieren und gleichzeitig Heizkosten langfristig senken. Für Details und aktuelle Informationen zu Fördermitteln können Sie die Haspa Insider-Seite besuchen.

Zusammenfassung: Wer ist 2025 in Hamburg betroffen?

Um es klarzustellen:

  • Eigentümer und Vermieter müssen bei einem neuen Heizungseinbau oder einem Austausch einer defekten Heizung ab 2025 mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
  • Eine generelle Austauschpflicht für alle Heizungen besteht allerdings nicht; dies gilt nur im Fall irreparabler Defekte.
  • Ab Mitte 2026 wachsen die Anforderungen und es muss ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllt werden, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
  • Neubauten sind bereits jetzt an die 65-Prozent-Regel gebunden.

Die echten Herausforderungen kommen also in Zukunft, insbesondere beim nächsten notwendigen Heizungstausch oder bei eventuellen Modernisierungen. Um nicht unter Druck zu geraten, empfehlen wir den proaktiven Austausch von Informationen und das Beantragen von Fördermitteln.

Handeln Sie jetzt!

Die energieeffiziente Sanierung Ihrer Immobilie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, sowohl Betriebskosten zu senken als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Beratung an und lassen Sie uns gemeinsam Ihre energetische Sanierung planen. Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihre Immobilie förderfähig ist, und profitieren Sie von den aktuellen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten.

FAQ

Hier sind einige häufige Fragen zur Austauschpflicht:

  • Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche? – Es besteht keine allgemeine Pflicht für funktionierende Heizungen, jedoch müssen defekte Heizungen ersetzt werden.
  • Welche Fördermittel kann ich beantragen? – Es gibt Grundförderungen und Boni für Haushalte mit niedrigem Einkommen.
  • Wie lange habe ich Zeit, um meine Heizung auszutauschen? – Bis 2045 müssen alle fossilen Heizungen ersetzt werden, und ab 2026 sind die neuen Anforderungen für Bestandsgebäude wirksam.

Artikel teilen:

Facebook
LinkedIn
WhatsApp

Verwandte Artikel

förderung neue fenster
Erfahren Sie, wie Sie durch BAFA-, KfW-Programme und steuerliche Vorteile bis zu 12.000 € Förderung für neue Fenster erhalten können...
förderung für dachdämmung
Viele Hausbesitzer verschenken Fördergeld für die Dachdämmung. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Fehler du 2025 unbedingt vermeiden solltest....
welche energieeffizienzklasse ist gut
Laut Experten gilt 2025 die Energieeffizienzklasse A (nach neuem EU-Label) als besonders empfehlenswert. Geräte dieser Klasse zeichnen sich durch einen...