KfW Förderung für effiziente Haustüren 2025

Lesezeit: 3 min.

Inhaltsverzeichnis

KfW Förderung für Haustüren: Antrag, Tipps & Erfahrungen

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

  • KfW Kredite: Bis zu 150.000 € für energetische Sanierungen.
  • Antragsfrist: Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.
  • Energetische Standards: U-Wert von ≤ 1,3 W/m²K erforderlich.
  • Beratung: Unterstützung durch Energieeffizienz-Experten notwendig.
  • Förderung verschiebt sich: Zunehmend BAFA für Einzelmaßnahmen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Haustüren (2025)

Programm Art Konditionen Besonderheiten
KfW Kredit 261 Kredit Bis 150.000 € je Wohneinheit für energetische Sanierung, Tilgungszuschuss zwischen 5-45 % möglich Haustür muss energetische Anforderungen erfüllen
KfW Kredit 159 Kredit Bis 50.000 € für altersgerechten Umbau z. B. barrierearme oder barrierefreie Haustüren
BEG Einzelmaßnahme (BAFA) Zuschuss Bis zu 15 % der Investitionskosten, +5 % iSFP-Bonus Antrag über BAFA, nicht mehr KfW direkt

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Antragsstellung muss zwingend vor Beginn der Arbeiten erfolgen, also vor Vertragsabschluss.
  • Förderberechtigt sind in der Regel Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind.
  • Die neue Haustür muss hohe energetische Standards erfüllen, typischerweise mit einem U-Wert von ≤ 1,3 W/m²K.
  • Die Ausführung ist durch ein Fachunternehmen vorgeschrieben.
  • Energetische Einzelmaßnahmen werden seit 2023 nahezu ausschließlich über die BAFA abgewickelt.
  • Beim Kredit 261 ist eine Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten notwendig, insbesondere für die Planung und Baubegleitung.

Antragstellung: Ablauf

  1. Förderprogramm und Nachweise prüfen: Über die KfW-Webseite oder den „Vorab-Check“ kann geprüft werden, ob das Vorhaben förderfähig ist.
  2. Fachberatung & Planung: Bei einer Sanierung ist in der Regel eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.
  3. Antrag stellen:
    • Für Kredite erfolgt die Antragstellung über die Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler (z.B. Kredit 261, 159).
    • Für Zuschüsse (Einzelmaßnahmen) ist ein Online-Antrag bei der BAFA notwendig.
  4. Nachtragsverfahren: Die Beauftragung von Handwerkern sollte erst nach Antragstellung erfolgen.
  5. Umsetzung & Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahmen sind eine Bestätigung und die Rechnungen einzureichen.

Tipps aus der Praxis und Erfahrungen

  • Wichtig: Alle Anträge sollten vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Handwerker oder Lieferanten gestellt werden, um förderfähig zu bleiben.
  • Es empfiehlt sich, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) zu erstellen, da hierdurch ein zusätzlicher Bonus (5 %) möglich ist.
  • Anwender berichten, dass der Prozess durch die Einbindung von Energieberatern und Vorab-Genehmigungen zeitaufwendiger ist als früher, jedoch der Aufwand durch die hohe Förderquote gerechtfertigt ist.
  • Die Wahl einer Haustür mit entsprechendem U-Wert und möglichen zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (Einbruchschutz) kann fördertechnisch vorteilhaft sein.
  • Für die Einbruchschutz-Förderung existieren keine KfW-Zuschüsse mehr; private Sicherheitsmaßnahmen werden jedoch teilweise über das Kreditprogramm unterstützt.
  • Die Zinsbedingungen können variieren; eine frühzeitige Beratung zu Konditionen und Programmauswahl ist ratsam.

Erfahrungen von Nutzern

Viele Eigentümer berichten von positiven Erfahrungen und guten Förderquoten, insbesondere bei der finanziellen Entlastung durch den Austausch älterer Haustüren. Die Antragsbearbeitung wird als moderat und formalistisch beschrieben. Allerdings wird kritisiert, dass kleine Einzelmaßnahmen im Vergleich zu umfassenden energetischen Sanierungen oft weniger attraktiv gefördert werden.

Berichte zeigen, dass die Genehmigungen für Förderungen bei rechtzeitiger Antragstellung und vollständigen Unterlagen selten problematisch sind.

Zusammenfassung

Für Eigentümer, die aktuell eine geförderte Haustür einbauen möchten, ist es entscheidend, die Antragsstellen fristgerecht einzureichen. Achten Sie auf vollständige Unterlagen, fachgerechte Beratung und die jeweils gültigen BEG-Richtlinien. Die Förderung verlagert sich zunehmend auf größere energetische Maßnahmen, während Einzelmaßnahmen künftig eher über BAFA gefördert werden.

Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Beratung an und lassen Sie uns gemeinsam Ihre energetische Sanierung planen!

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FAQ

  • Wann sollte ich den Antrag stellen? Der Antrag sollte vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
  • Welche Anforderungen gelten für die Haustür? Sie muss hohe energetische Standards erfüllen, typischerweise mit einem U-Wert von ≤ 1,3 W/m²K.
  • Wo kann ich mehr Informationen erhalten? Für individuelle Beratungen können Sie sich direkt an die entsprechenden Experten oder Finanzierungsanbieter wenden.

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