Förderung für Pflegeeinrichtungen

Lesezeit: < 1 min.

Inhaltsverzeichnis

Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI

Die Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen ist eine finanzielle Unterstützung, um Ihre Strom-, Gas- und Fernwärmekosten zu decken. Die Förderung soll sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen eine angemessene finanzielle Unterstützung bekommen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und die Pflegequalität zu gewährleisten.

Eine Pflegeeinrichtung ist bis zum 31.12.2023 verpflichtet eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist dabei spätestens bis zum 15.01.2024 den Nachweis über die Energieberatung und die umzusetzenden Maßnahmen der getroffenen Empfehlungen vorzulegen.

(Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung)

Förderung für Pflegeeinrichtungen

Artikel teilen:

Facebook
LinkedIn
WhatsApp

Verwandte Artikel

fenster förderung
Mit der richtigen Fenster Förderung kannst du 2026 beim Fenstertausch bares Geld sparen. BAFA, KfW und steuerliche Vorteile ermöglichen Zuschüsse...
Energieeffizienzberater
Energieeffizienzberater sind 2026 der Schlüssel zu KfW- und BAFA-Förderungen. Erfahre, wann sie Pflicht sind, welche Zuschüsse möglich sind und warum...
Dachsanierung Förderung 2026
Die Dachsanierung Förderung 2026 bietet Hausbesitzern attraktive Zuschüsse und Kredite. Erfahren Sie, welche Programme sich wirklich lohnen und wie Sie...