Förderung für Pflegeeinrichtungen

Lesezeit: < 1 min.

Inhaltsverzeichnis

Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI

Die Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen ist eine finanzielle Unterstützung, um Ihre Strom-, Gas- und Fernwärmekosten zu decken. Die Förderung soll sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen eine angemessene finanzielle Unterstützung bekommen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und die Pflegequalität zu gewährleisten.

Eine Pflegeeinrichtung ist bis zum 31.12.2023 verpflichtet eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist dabei spätestens bis zum 15.01.2024 den Nachweis über die Energieberatung und die umzusetzenden Maßnahmen der getroffenen Empfehlungen vorzulegen.

(Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung)

Förderung für Pflegeeinrichtungen

Artikel teilen:

Facebook
LinkedIn
WhatsApp

Verwandte Artikel

KfW Effizienzhaus
Was unterscheidet die KfW Effizienzhaus-Stufen 55, 70 und 85? In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Energieverbrauch, Anforderungen, Sanierung und...
energetische sanierung fehler
Typische Fehler bei der energetischen Sanierung können teuer werden. Erfahren Sie, wie Sie Mängel bei WDVS, Wärmepumpen, Fenstern und Planung...
Wärmepumpe im Altbau
Kann eine Wärmepumpe im Altbau effizient arbeiten? Erfahren Sie die wichtigsten Voraussetzungen, Kosten und Tipps für eine erfolgreiche Installation....