Förderung für Pflegeeinrichtungen

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Inhaltsverzeichnis

Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI

Die Ergänzungshilfe für Pflegeeinrichtungen ist eine finanzielle Unterstützung, um Ihre Strom-, Gas- und Fernwärmekosten zu decken. Die Förderung soll sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen eine angemessene finanzielle Unterstützung bekommen, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und die Pflegequalität zu gewährleisten.

Eine Pflegeeinrichtung ist bis zum 31.12.2023 verpflichtet eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen. Der zuständigen Pflegekasse ist dabei spätestens bis zum 15.01.2024 den Nachweis über die Energieberatung und die umzusetzenden Maßnahmen der getroffenen Empfehlungen vorzulegen.

(Quelle: Bundesamt für soziale Sicherung)

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