Zuschüsse für Dämmung nutzen

Lesezeit: 4 min.

Inhaltsverzeichnis

Förderung für Dämmung: So sichern Sie sich Zuschüsse

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

  • Verschiedene Förderprogramme für Dämmmaßnahmen
  • BAFA und KfW als zentrale Förderinstitutionen
  • Steuerboni als zusätzliche Finanzierungsoption
  • Technische Anforderungen und Antragsvoraussetzungen
  • Wertvolle Tipps zur Nutzung der Fördermittel

Wichtige Fördermöglichkeiten und Beträge

In Deutschland gibt es verschiedene Programme zur Förderung von Dämmmaßnahmen. Zu den bedeutendsten Institutionen zählen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Beträge im Überblick:

BAFA-Zuschüsse

Die BAFA bietet verschiedene Zuschüsse für energetische Sanierungen an.

  • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen wie Dach, Fassade oder Kellerdecke.
  • iSFP-Bonus: Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch einen Energieeffizienz-Experten können Sie sogar eine Förderung von 20 % erhalten.
  • Max. Ausgaben: 30.000 € pro Wohneinheit oder 60.000 € mit iSFP — das entspricht bis zu 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.
  • Geförderte Maßnahmen: Dazu zählen nicht nur Dach-, Fassaden- und Kellerdecken-Dämmungen, sondern auch andere relevante Maßnahmen.
  • Förderung von Fachplanung: Zusätzlich können 50 % der Kosten für die Beratung durch einen Energieberater oder Expertenplanung bezuschusst werden.

KfW-Förderkredite

Die KfW bietet Förderkredite für umfassende Sanierungen und Neubauten an.

  • Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus: Es können Kredite bis zu 150.000 € je Wohneinheit beantragt werden, dazu gibt es Tilgungszuschüsse von 5 % bis 45 %, womit der Zuschuss unter Umständen bis zu 67.500 € betragen kann.
  • Für Neubauten: Zinsvergünstigte Kredite in Höhe bis zu 150.000 € sind ebenfalls verfügbar.

Steuerbonus

Eine Alternativlösung zur Beantragung von Zuschüssen ist der Steuerbonus für energetische Sanierungen. Hierbei können bis zu 20 % der Kosten über die Einkommenssteuer erstattet werden, was maximal 40.000 € über drei Jahre entspricht.

Technische Voraussetzungen

Um in den Genuss der Förderungen zu kommen, müssen die durchgeführten Maßnahmen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Dazu gehören bestimmte U-Werte als Nachweis der energetischen Qualität; beispielweise wird bei der Dachdämmung ein U-Wert von maximal 0,14 W/(m²·K) und eine Dämmstoffdicke von mindestens 18 cm gefordert.

Für detaillierte Angaben zur Dämmung, wie z.B. spezifische Anforderungen, besuchen Sie bitte GEG Anforderungen.

Antragsvoraussetzungen und Ablauf

Bitte beachten Sie, dass die Förderung vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Die Angebote für die Dämmarbeiten sollten den BAFA-Förderrichtlinien entsprechen, was oft die Kooperation mit einem offiziell gelisteten Energieeffizienz-Experten erfordert. Der Ablauf der Antragstellung folgt diesen wichtigsten Schritten:

  1. Beratung durch einen Energieberater: Lassen Sie sich frühzeitig von einem zertifizierten Energieberater beraten, der den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen und Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann.
  2. Antragstellung: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen erfolgen.
  3. Technische Mindestanforderungen: Achten Sie darauf, dass die Maßnahmen und verwendeten Materialien den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Praktische Tipps

Hier sind einige zusätzliche praktische Tipps, die Ihnen den Prozess erleichtern können:

  • Frühzeitige Beratung: Kontaktieren Sie einen Energieberater, der Ihnen nicht nur beim iSFP hilft, sondern auch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert.
  • Erstellung von Angeboten: Stellen Sie sicher, dass die Angebote, die Sie erhalten, die BAFA-Förderrichtlinien berücksichtigen. Dies kann die genehmigungsfähigen Inhalte und Preise umfassen.
  • Vermeidung von Verzögerungen: Da die Auszahlung der Fördermittel an Voraussetzungen gebunden ist, sichern Sie sich rechtzeitig die Förderanträge.

Schlussfolgerung

Die Förderung von Dämmmaßnahmen stellt eine hervorragende Gelegenheit für Immobilieneigentümer dar, um erhebliche Zuschüsse zu beantragen und gleichzeitig zur Reduktion von CO₂-Emissionen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten bieten finanzielle Unterstützung, um Ihre Sanierungsprojekte erfolgreich zu realisieren.

Die Kombination von BAFA-Zuschüssen, KfW-Förderkrediten und Steuerboni macht es einfacher denn je, in die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu investieren. Somit profitieren Sie nicht nur von finanziellen Vorteilen, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.

Auf einen gemeinsamen Weg zu Ihrer energetischen Sanierung! Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Beratung an. Lassen Sie uns gemeinsam die Fördermöglichkeiten und die Planung Ihrer Maßnahmen besprechen und umsetzen.

Jetzt kontaktieren

FAQ

1. Wie beantrage ich die BAFA-Zuschüsse?
Um BAFA-Zuschüsse zu beantragen, müssen Sie vor Baubeginn einen Antrag stellen und die passenden Nachweise durch einen Energieberater erbringen.

2. Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Ja, die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

3. Welche Nachweise sind erforderlich?
Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen und deren Kosten müssen oft eingereicht werden, sowie Angaben zu den U-Werten.

Artikel teilen:

Facebook
LinkedIn
WhatsApp

Verwandte Artikel

brandschutzkonzept pflicht
Ein Brandschutzkonzept ist nicht für jedes Gebäude Pflicht – aber für Sonderbauten, bei Abweichungen von Vorschriften und größeren Umbauten unverzichtbar....
kfw förderung für haustüren
Erfahren Sie, wie Sie 2025 von der KfW Förderung für Haustüren profitieren. Wir erklären Programme, Voraussetzungen, Antrag & Praxis-Tipps....
fenstertausch kosten
Im Jahr 2025 können Hausbesitzer beim Fenstertausch dank vielfältiger Förderungen von BAFA, KfW und steuerlichen Vergünstigungen erhebliche Kosten sparen. Zuschüsse...