Fassadendämmung Förderung 2025: Jetzt beantragen
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- Deutschland bietet 2025 umfassende Fördermöglichkeiten für Fassadendämmung.
- BAFA und KfW unterstützen energetische Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und Kredite.
- Vorbereitung und Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten sind unerlässlich.
- Eine individuelle Sanierungsstrategie maximiert die Fördermöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
- BAFA-Förderung 2025
- KfW-Förderung 2025
- Antragstellung und Maßnahmenumfang
- Praktische Tipps zur Beantragung
- Fazit
- FAQ
BAFA-Förderung 2025
Die BAFA unterstützt Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung an der Gebäudehülle mit attraktiven Zuschüssen. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, erhöht sich dieser Satz auf 20 % der Kosten.
Förderfähige Kosten
Die BAFA fördert insgesamt Handwerker- und Materialkosten, wobei die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 300 Euro betragen müssen. Die Obergrenze für diese Zuschüsse liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit einem individuell erstellten Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Obergrenze auf 60.000 Euro. Pro Wohneinheit können Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss sichern.
Zusätzlich übernimmt die BAFA 50 % der Kosten für die Fachplanung und Antragstellung durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
KfW-Förderung 2025
Die KfW bietet ebenfalls finanzielle Unterstützung für die Fassadendämmung, insbesondere durch den Kredit 261, der explizit energetische Sanierungsmaßnahmen umfasst. Hierbei kann die Förderhöhe bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen. Darüber hinaus sind Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 45 % möglich, abhängig von dem erreichten Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung.
Besonderheiten der KfW-Förderung
Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist ebenfalls die Unterstützung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten notwendig, der auch den erforderlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Dieses Vorgehen sorgt dafür, dass Ihre Sanierungsmaßnahmen den aktuellen Anforderungen entsprechen und Sie die bestmöglichen Förderungen erhalten.
Antragstellung und Maßnahmenumfang
Die Anträge für die Förderungen müssen zwingend über einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten gestellt werden. Dieser erstellt auch den Sanierungsfahrplan, der für die Beantragung nötig ist. Die Beratungskosten werden zu 50 % gefördert, was die finanzielle Belastung für Hauseigentümer erheblich mindern kann.
Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel zügig. Viele spezialisierte Dienstleister garantieren eine Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden.
Geförderte Maßnahmen
Die Förderungen beziehen sich primär auf die Fassadendämmung und beinhalten diverse Systeme wie Wärmedämmverbundsysteme oder vorgehängte hinterlüftete Fassaden. Auch die Dachdämmung und die Kellerdeckendämmung sind förderfähig.
Praktische Tipps zur Beantragung
- Vorbereitung auf die Energieberatung: Lassen Sie sich vor der Beantragung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Dieser kann Sie über die besten Sanierungsmaßnahmen informieren und sicherstellen, dass Sie in vollem Umfang von den Förderungen profitieren.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Überlegen Sie, ob ein iSFP sinnvoll ist. Der höhere Fördersatz kann erhebliche Einsparungen bringen.
- Dokumentation der Kosten: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Rechnungen zur Hand sind. So wird der Antrag zügiger bearbeitet.
- Berücksichtigung von Kombinationen: Auch wenn eine Kombination der KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse nicht möglich ist, ist es ratsam, sich beraten zu lassen, welche der Optionen finanziell am vorteilhaftesten ist.
Fazit: Förderung für Fassadendämmung 2025 in der Übersicht
Die Fördermöglichkeiten für die Fassadendämmung im Jahr 2025 sind vielversprechend. Sowohl BAFA als auch KfW bieten lukrative Zuschüsse und Kredite, die Hauseigentümern helfen, energetische Sanierungen kosteneffizient umzusetzen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderungen:
Programm | Fördersatz | Förderbetrag je Wohneinheit | Besonderheiten |
---|---|---|---|
BAFA | 15% (ohne iSFP), 20% (mit iSFP) | bis zu 12.000 € (bei max. 60.000 €) | 50% Förderung für Expertenkosten, Antragstellung über Energieeffizienz-Experten |
KfW 261 | Tilgungszuschuss 5%–45% | bis zu 150.000 € | abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard, Kreditprogramm |
Eine Energieberatung vor der Beantragung ist empfehlenswert, um den höchstmöglichen Zuschuss zu sichern und die individuelle Sanierungsstrategie optimal zu gestalten.
Bei Fragen zur Förderung oder zur Energieberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Beratung an, um alle Möglichkeiten der Förderung für Ihre Fassadendämmung 2025 zu entdecken!
FAQ
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Regel zügig und viele Dienstleister garantieren eine Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden.
Kann ich die BAFA- und KfW-Förderungen kombinieren?
Eine Kombination der KfW-Förderung und BAFA-Zuschüsse ist nicht möglich, daher ist es ratsam, sich über die beste Option beraten zu lassen.
Was kostet die Energieberatung?
Die Kosten für die Energieberatung werden zu 50 % gefördert, was die finanzielle Belastung erheblich mindern kann.