Energieberatung für Wohngebäude: Was Eigentümer 2025 wissen müssen
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- Ab 2025 ist die Energieberatung für Eigentümer von Wohngebäuden verpflichtend.
- Fördermittel bis zu 650 Euro sind verfügbar.
- Neubauten müssen mindestens 65 % erneuerbare Energie für Heizungen nutzen.
- Neue Regelungen beim Nachweis von Energieberatungen treten in Kraft.
- Energieeffizienz wird entscheidend für den Wert von Immobilien.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Regeln und Pflichten 2025
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025
- Förderung der Energieberatung
- Weitere relevante Neuerungen
- Warum ist Energieberatung 2025 wichtig?
- Praktische Tipps für Eigentümer
- Fazit
- FAQ
Neue Regeln und Pflichten 2025
1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025: Pflichten für Eigentümer
Ab dem Jahr 2025 wird die Energieberatung für Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern beim Kauf oder bei Sanierungen verpflichtend. Diese Entscheidung, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert ist, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der energetischen Standards in Deutschland. Das GEG legt besonderen Wert auf die Heizungstechnik, Wärmedämmung, Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen, die für die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend sind.
Die Gebäude werden dabei anhand ihres Energiehaushalts bewertet, welche Aspekte wie Raumheizung, -kühlung, Stromverbrauch durch Wärmepumpen, Warmwasserbereitung und den Luftaustausch berücksichtigen. So werden Eigentümer in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen hinsichtlich der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu treffen.
Außerdem gilt für Neubauten ab 2025 der Effizienzhaus-Standard 55. Allerdings wird der KfW-Effizienzhaus 40 QNG benötigt, um förderfähig zu sein. Dies bedeutet, dass Neubauten effizienter gebaut werden müssen, um langfristig die Ziele der Wärmewende zu unterstützen. Zudem dürfen in Neubaugebieten ab Januar 2025 nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude sowie Neubauten in Baulücken gibt es Übergangsfristen, die Eigentümern einen sanften Übergang ermöglichen.
2. Förderung der Energieberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet finanzielle Unterstützung für Energieberatungen von Wohngebäuden an. Diese Förderung kann 50 % des förderfähigen Beratungshonorars betragen, maximal jedoch 650 Euro für Einfamilien- oder Zweifamilienhäuser.
Ab dem 1. April 2025 wird eine Neuregelung in Kraft treten, die die bisherige Zahlungsermächtigung für Energieberatungen abschafft. Dies bedeutet, dass neue Verwendungsnachweise angepasst werden müssen. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, um die Fördermittel optimal nutzen zu können.
3. Weitere relevante Neuerungen
Eine tiefere Regulierung des Energiebereichs zeigt sich auch in der Pflicht zur Installation von E-Ladesäulen für große Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2025. Obwohl diese Regelung spezifisch für Nichtwohngebäude ist, verdeutlicht sie die wachsenden Anforderungen an die Energieinfrastruktur.
Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern, wie Bayern, ab 2025 eine Soll-Vorschrift für die Sanierung von Dächern bei Neubauten. Diese Regelung zielt darauf ab, die energetischen Standards auch in diesem Aspekt der Bauweise zu verbessern.
Warum ist Energieberatung 2025 wichtig?
Eine verpflichtende Energieberatung hilft Eigentümern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ob beim Kauf, der Sanierung oder dem Betrieb eines Gebäudes – die Informationen, die aus einer umfassenden Energieberatung gewonnen werden, sind essentiell. Durch die Nutzung der BAFA-Förderung können Eigentümer erhebliche Kosten sparen. Zudem trägt die energetische Optimierung eines Gebäudes dazu bei, langfristig Energie zu sparen und die Betriebskosten zu senken. Auch der Wiederverkaufswert eines Gebäudes kann durch energetische Maßnahmen steigen, was neben der finanziellen Entlastung auch eine wertvolle Investition in die Zukunft darstellt.
Praktische Tipps für Eigentümer
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Energieberatung, um alle notwendigen Informationen rechtzeitig zu erhalten und die BAFA-Förderung optimal zu nutzen.
- Energieberatung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die verpflichtende Energieberatung, um Ihre Sanierungs- oder Kaufentscheidungen auf eine fundierte Grundlage zu stellen.
- Fördermittel prüfen: Informieren Sie sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten beim BAFA und stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen Anträge rechtzeitig einreichen.
- Zukunftssicher bauen: Berücksichtigen Sie die Anforderungen des GEG bereits in der Planungsphase von Neubauten, um langfristige Kosten zu senken und die Umweltauswirkungen zu minimieren.
Fazit: Was müssen Eigentümer 2025 beachten?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eigentümer im Jahr 2025 einige wichtige Punkte beachten müssen:
- Energieberatung ist bei Kauf und Sanierung verpflichtend.
- Förderung (bis zu 650 Euro) kann beim BAFA beantragt werden.
- Neubauten in Neubaugebieten müssen ab 2025 mindestens 65 % erneuerbare Energien für die Heizung nutzen.
- Ab April 2025 gibt es neue Regelungen beim Nachweis für Energieberatungen (Zahlungsermächtigung entfällt).
- Energieeffizienz und Zukunftssicherheit werden immer relevanter für den Wert und die Betriebskosten eines Gebäudes.
Diese Maßnahmen und Pflichten unterstützen die Wärmewende in Deutschland und helfen, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.
Um dieses Ziel zu verwirklichen und die gesetzten Anforderungen zu meistern, stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Unsere umfassende Energieberatung und Fördermittelberatung sorgen für Klarheit und unterstützen Sie bei der effizienten Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen.
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FAQ
1. Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und legt Pflichten für Eigentümer fest, um die Energieeffizienz zu verbessern.
2. Welche Fördermittel gibt es für die Energieberatung?
Das BAFA bietet Fördermittel von bis zu 650 Euro für Energieberatungen an, die 50 % des Beratungshonorars abdecken.
3. Was müssen Neubauten von 2025 an beachten?
Neubauten müssen mindestens 65 % der Heizungen aus erneuerbaren Energien beziehen, um den Anforderungen des GEG zu entsprechen.
4. Welche neuen Regelungen gibt es ab April 2025?
Ab April 2025 entfallen die bisherigen Zahlungsermächtigungen für Energieberatungen, und es müssen neue Verwendungsnachweise erstellt werden.
5. Warum ist eine Energieberatung wichtig?
Eine Energieberatung hilft Eigentümern, fundierte Entscheidungen zu treffen, Kosten zu sparen und den Wert ihres Gebäudes zu steigern.